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Gern können Sie sich selbst von unserer Leistungsfähigkeit und fachgerechten Ausführung überzeugen.
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Gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und WHG (Wasserhaushaltsgesetz) unterliegen Heizöltanks einer Prüfpflicht. Nur wenn Sie dieser Prüfpflicht nachkommen, können Sie sicher sein, dass die Gebäudeschutzversicherung im Schadensfall greift.
Diese als Abnahme nach AwSV bezeichnete Prüfung (auch AwSV Öltankprüfung) ist vergleichbar mit dem Auto-TÜV. Sie darf nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular für eine Terminvereinbarung zur Öltankprüfung – der Abnahme nach AwSV. Mit Fischler Tankschutz können Sie sicher sein, alle behördlichen Vorgaben zur Tanksicherheit zu erfüllen.
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