Abnahme nach AwSV

Gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und WHG (Wasserhaushaltsgesetz) unterliegen Heizöltanks einer Prüfpflicht. Nur wenn Sie dieser Prüfpflicht nachkommen, können Sie sicher sein, dass die Gebäudeschutzversicherung im Schadensfall greift.

Diese als Abnahme nach AwSV bezeichnete Prüfung (auch AwSV Öltankprüfung) ist vergleichbar mit dem Auto-TÜV. Sie darf nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.

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Abnahmepflicht für oberirdische und unterirdische Tanks

Der Gesetzgeber gibt folgende Vorgaben zur Abnahme nach AwSV:

  • Abnahmepflichtig sind alle unterirdischen Tanks unabhängig von ihrer Größe und oberirdische Tanks ab einem Tankvolumen über 10.000 Litern.
  • Befindet sich der oberirdische Tank in einem Wasserschutzgebiet, ist eine Abnahme über 1.000 Liter Tankvolumen erforderlich.
  • Anlagen, die nicht in einem Schutzgebiet liegen, müssen alle 5 Jahre geprüft werden, Anlagen in einem Wasserschutzgebiet alle 2 ½ Jahre.

Überdies kann die Abnahme nach AwSV erfolgen, wenn:

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